Bestattungen Klaus in Reutte

Bestattungen Klaus in Reutte

Erdbestattung

Hier muss zunächst geprüft werden, ob die vorhandene Grabstätte belegt werden kann. Die Ruhefristen auf Friedhöfen belaufen sich zwischen 10 – 20 Jahren.

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War der Verstorbene selbst Besitzer der Grabstätte, so muss diese auf einen neuen Nutzungsberechtigten umgeschrieben werden. Die Reihenfolge richtet sich nach der Erbfolge.

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Ist der Verstorbene nicht Eigentümer der Grabstätte, so muss eine schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden.

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Ist kein Grab vorhanden, kann dieses an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene seinen ständigen Wohnsitz hatte.

Erst nach der eindeutigen Klärung der Grabsituation kann die Bestattung erfolgen.

Bestattungen Klaus in Reute bieten Erbestattungen an